Rezept & Kosten
Ihr Weg zu uns
Heilmittelverordnung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie, Ihr Kind oder ein naher Angehöriger logopädischen oder ergotherapeutischen Bedarf haben, führt der Weg zur Logopädie/Ergotherapie zu uns über eine ärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept.
Beides kann Ihnen der behandelnde Arzt ausstellen. Bei Kindern verordnet je nach Störungsbild der Kinderarzt, der Hals-Nasen-Ohren-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde oder Ärzte anderer medizinischer Einrichtungen. Bei Erwachsenen werden logopädische oder ergotherapeutischen Verordnungen zudem auch von Neurologen, Orthopäden oder Allgemeinmedizinern ausgestellt.
Eine Erstverordnung enthält meist ein Erstgespräch und 9 Therapieeinheiten. Je nach Störungsbild kann die Therapiedauer und die Therapiefrequenz variieren. Folgeverordnungen werden je nach Bedarf und in Rücksprache mit den Therapeuten von dem Arzt ausgestellt.
Wenn Sie über eine Verordnung verfügen, bringen Sie diese bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis mit.
Falls Sie sich unsicher sind, ob eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung notwendig ist, sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren ein individuelles kostenfreies Beratungsgespräch.
Kosten und Kostenübernahme
Die logopädische/ergotherapeutische Therapie ist eine Kassenleistung. Das heißt, dass die Kosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Bei Erwachsenen (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) entsteht eine Zuzahlungsgebühr in Höhe von 10% je Heilmittelverordnung. Hinzu kommt eine Rezeptgebühr von 10 Euro.
Es gibt die Möglichkeit, sich individuell von diesen Gebühren befreien zu lassen. Für nähere Informationen zu dem Thema „Befreiungsantrag“ setzten Sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen auch hier unterstützend zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Abrechnung mit privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle zu Abweichungen kommen kann (je nach dem von Ihnen gewählten Tarif).